KEINE Kostenübernahme durch ges. Krankenkassen (AOK, TK, etc.)
Wir weisen darauf hin, dass wir eine Privatpraxis sind. Das bedeutet, dass die Behandlungskosten NICHT von den gesetzlichen Krankenkassen (AOK, TK etc.) übernommen werden. Gerne können Sie als Selbstzahler zu uns kommen.
Erstgespräch
Für ein Erstgespräch, in dem wir die Ausgangssituation analysieren und auf Ihre individuellen Probleme, Fragen und Wünsche eingehen, wird eine Gebühr von € 50,- erhoben.
Private Kostenträger erstatten in der Regel Rechnungen mit medizinisch begründeten Diagnosen, die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die vom Laser Medizin Zentrum Rhein-Ruhr erstellte Rechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird von uns (Laser Medizin Zentrum Rhein-Ruhr) oder einer PVS (Private Verrechnungsstelle) ausgestellt werden. Sollte eine feingewebliche Untersuchung z.B. im Rahmen der Entfernung eines Muttermals erforderlich sein, wird das untersuchende dermatohistopathologische Institut Ihnen eine zusätzliche Rechnung stellen. Diese orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird über eine PVS (Private Verrechnungsstelle) ausgestellt werden.
Bei einer Rechnungserstellung benötigt das Haut und Laser Medizin Zentrum neben Anschrift Geburtsdatum und Kostenträger die Behandlungstage, die erbrachten Leistungen nach der Gebührenordnung und die dazugehörigen Diagnosen. Alle diese Daten werden vom Laser Medizin Zentrum Rhein-Ruhr vertraulich bearbeitet, da die Mitarbeiter der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB und den Bestimmungen des Datenschutzes unterliegen.